Schokofahrt Richtlinien

Mit dieser Richtlinie möchten wir sicherstellen, dass alle die eine Schokofahrt machen, die gleiche Basis in Bezug auf die Idee und die Ziele der Fahrt haben. Darüber hinaus möchten wir verhindern, dass die Schokofahrt missbräuchlich für andere Zwecke verwendet wird.

Solltest Du im Einzelfall unsicher sein, ob Deine Vorstellung, Variante, Abwandlung der Schokofahrt mit diesen Richtlinien vereinbar ist, dann wende Dich mit Deinen Fragen bitte direkt an uns.

  • Die Schokofahrt ist als symbolische Handlung der Nachhaltigkeit und damit insbesondere nachhaltiger (“enkeltauglicher”) Mobilität, Waren-Transport und Konsum verpflichtet. Entsprechend dieser Grundidee sollen auch alle Entscheidungen im Zuge der Schokofahrt getroffen werden. Auch die Kommunikation zur Schokofahrt soll dieser Grundidee folgen.
  • Zweck der Schokofahrt ist der Transport von Gütern unter Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen. Hierbei soll eine wesentliche Teilstrecke ohne motorisierte Transportmittel (betrifft auch Elektromotoren) zurückgelegt werden, also mit Muskel-, Wind- oder Wasserkraft. Elektrische Trittunterstützung bei Fahrrädern ist erlaubt. Eine Begleitung der Fahrt durch motorisierte Fahrzeuge ist nicht zulässig, auch nicht als Vorausfahrt oder Nachverfolgung. Es ist nicht zulässig, die Schokofahrt in der kommerziellen und werblichen Kommunikation für Unternehmen zu nutzen. (Gute Anregungen hierzu bieten die Ziele und Vision des VCD.)
  • Die bei der Schokofahrt transportierten Güter können Schokolade aber auch andere sein. Sie sollten der Idee der Schokofahrt entsprechen und z.B. einen Bezug zu nachhaltiger Ernährung haben – hierzu bieten die 3 Säulen der Slow Food Philosophie eine gute Orientierung. Es ist nicht zulässig, die Schokofahrt in der (werblichen) Kommunikation für gentechnisch veränderte Lebensmittel zu nutzen.
  • Die Schokofahrt ist nicht-kommerziell, d.h. sie wird nicht im Rahmen eines Gewerbes betrieben. Zulässig ist die Einwerbung von Spenden im Zusammenhang mit der Schokofahrt, sofern diese Spenden Zwecken zukommen, die den Richtlinien der Schokofahrt entsprechen.
  • Die Schokofahrt steht für eine gemeinsame Zukunftsgestaltung, für Respekt und Partnerschaftlichkeit im zwischenmenschlichen Kontakt und Zusammenleben und -wirken. Jede Form von Beleidigung, Verurteilung oder  Handlung wider die Würde einzelner Menschen oder Menschengruppen ist unzulässig.
  • Die Schokofahrt wird dezentral initiiert und umgesetzt. Wer beschließt, eine Schokofahrt (oder eine Ableitung davon) im Sinne der vorangehenden Richtlinien zu machen, der*dem steht dies zu jeder Zeit und ohne Rücksprache frei. Die zentrale Kommunikation (v.a. über die Website und Social Media) dient der allgemeinen Bekanntmachung und Verbreitung der Schokofahrt sowie der damit verbundenen Nachhaltigkeits-Ziele und verpflichtet sich ebenfalls den oben stehenden Richtlinien.

Schokofahrt ist eine eingetragene Marke, sie kann aber von Dritten ohne Rücksprache im Sinne einer Lizenz (§30 MarkenG) genutzt werden, sofern dabei die oben stehenden Richtlinien eingehalten werden. Der Marken-Inhaber behält sich vor bei Zuwiderhandlung auf Unterlassung und Schadensersatz gemäß §14 MarkenG zu klagen.